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   BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55   

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https://dejure.org/1955,3522
BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55 (https://dejure.org/1955,3522)
BGH, Entscheidung vom 20.05.1955 - 2 StR 46/55 (https://dejure.org/1955,3522)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 1955 - 2 StR 46/55 (https://dejure.org/1955,3522)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 19.09.1952 - 2 StR 307/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Das wäre ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum (BGHSt 3, 160; 4, 105 [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]; 4, 373) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].
  • BGH, 09.10.1953 - 2 StR 402/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Das wäre ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum (BGHSt 3, 160; 4, 105 [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]; 4, 373) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].
  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Das Landgericht wird ferner rechtzeitig vor der Verhandlung die Unterlagen für die Bildung einer Gesamtstrafe mit der Verurteilung vom 1. Dezember 1953 heranzuziehen haben, weil die Bildung einer Gesamtstrafe nicht mit der bisherigen Begründung abgelehnt werden darf, die Vorstrafakten lägen nicht vor (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 277; 4, 366) [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53].
  • BGH, 20.03.1953 - 2 StR 60/53

    Freier - §§ 253, 255 StGB, 'zu Unrecht' bedeutet: im Widerspruch zum materiellen

    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Das wäre ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum (BGHSt 3, 160; 4, 105 [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]; 4, 373) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].
  • BGH, 16.11.1951 - 2 StR 206/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Im Offenbarungseidsverfahren muß der Schuldner sein gesamtes Aktivvermögen angeben (BGHSt 2, 74 [BGH 16.11.1951 - 2 StR 206/51]).
  • BGH, 30.10.1953 - 2 StR 329/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Das Landgericht wird ferner rechtzeitig vor der Verhandlung die Unterlagen für die Bildung einer Gesamtstrafe mit der Verurteilung vom 1. Dezember 1953 heranzuziehen haben, weil die Bildung einer Gesamtstrafe nicht mit der bisherigen Begründung abgelehnt werden darf, die Vorstrafakten lägen nicht vor (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 277; 4, 366) [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53].
  • BGH, 24.09.1953 - 3 StR 228/53

    Zulässigkeit der Vereidigung eines einer Begünstigung nach § 257 Strafgesetzbuch

    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Das wäre ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum (BGHSt 3, 160; 4, 105 [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]; 4, 373) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].
  • BGH, 28.10.1952 - 1 StR 442/52

    Antragserfordernis bei Straftaten gegen Eigentum und Vermögen gegen Angehörige -

    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Das Landgericht wird ferner rechtzeitig vor der Verhandlung die Unterlagen für die Bildung einer Gesamtstrafe mit der Verurteilung vom 1. Dezember 1953 heranzuziehen haben, weil die Bildung einer Gesamtstrafe nicht mit der bisherigen Begründung abgelehnt werden darf, die Vorstrafakten lägen nicht vor (RGSt 64, 413; BGHSt 3, 277; 4, 366) [BGH 08.10.1953 - 5 StR 245/53].
  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 734/52
    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Das wäre ein den Vorsatz ausschließender Tatbestandsirrtum (BGHSt 3, 160; 4, 105 [BGH 05.03.1953 - 5 StR 734/52]; 4, 373) [BGH 24.09.1953 - 3 StR 228/53].
  • RG, 02.02.1926 - I 639/25

    Erstreckt sich die Offenbarungspflicht bei Leistung des Offenbarungseides auf

    Auszug aus BGH, 20.05.1955 - 2 StR 46/55
    Zwar bezieht sich der Offenbarungseid nicht auf die Angaben zur Person, er deckt aber alle bei Gelegenheit des Eides abgegebenen Erklärungen, soweit sie den Bestand des Vermögens des Schwörenden betreffen (RGSt 60, 69).
  • RG, 30.07.1937 - 1 D 710/36

    1. Hat ein Provisionsreisender bei dem Offenbarungseide nach dem § 807 ZPO. auch

  • RG, 24.10.1930 - I 1035/30

    Wann kann von der Anwendung des § 79 StGB. abgesehen und die Gesamtstrafenbildung

  • RG, 21.02.1921 - III 975/20

    Genügt im § 263 StGB. bezüglich der Rechtswidrigkeit des erstrebten

  • RG, 20.04.1937 - 1 D 864/36

    1. Muß beim Offenbarungseid ein Schuldner, der eigene Forderungen einem anderen

  • BGH, 20.11.1959 - 1 StR 294/59
    Wollte man nämlich die Möglichkeit der augenblicklichen Verwertbarkeit für maßgeblich halten, so wären auch Forderungen nicht anzugeben, die Ansprüche auf Zahlung eines Entgelts für Arbeitsleistungen, die noch nicht erbracht sind (vgl. 2 StR 46/55 vom 20. Mai 1955; 4 StR 823/52 vom 25. November 1954; RGSt 71, 300), oder sonstige Rechte, aus deren Verwertung sich im Augenblick kein Überschuß erzielen läßt (überschuldetes Grundstück: RG GA 60, 88), würden nicht unter die Offenbarungspflicht fallen.
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